
Das Jahr 2018 bringt für Webseitenbetreiber wichtige Änderungen. Zum einen die neue Datenschutzverordnung mit strengeren Auflagen im Umgang mit Nutzerdaten. Außerdem der Mobile Index von Google, durch den erstmals Webseiten mit mobiler Optimierung im Google-Ranking bevorzugt werden.
- DSGVO (25. Mai 2018)
- Google Mobile First Index
Die DSGVO und der Datenschutz
Die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wird ab dem 25. Mai 2018 verpflichtend und gilt europaweit. Da die bisherigen Datenschutzbestimmungen grundlegend überarbeitet wurden, besteht fast für jeden Webseitenbetreiber Handlungsbedarf.
Personenbezogene Daten
Die wichtigste Frage ist, ob Sie mit Ihrer Webseite personenbezogene Daten sammeln und verarbeiten. Das ist nicht nur bei Onlineshops der Fall. Auch ein gewöhnliches Kontaktformular, Newsletter-Anmeldung oder ein Live-Chat sind Mittel zur Datenverarbeitung.
Externe Dienstleister
Wenn Sie externe Datenverarbeiter nutzen (z.B. Google Analytics, MailChimp), müssen Sie mit diesen einen Vertrag schließen. Genauere Informationen und Musterverträge finden Sie auf den Webseiten der jeweiligen Anbieter.
Aufklärungspflicht und Recht auf Vergessen
Die neuen Datenschutzbestimmungen besagen, dass jede Webseite eine einfach zugängliche Seite mit Informationen zum Datenschutz enthalten muss. Es reicht nicht aus, diese in den AGB oder im Impressum zu hinterlegen, sondern muss separat angelegt werden und sollte in einfach verständlicher Sprache verfasst sein.
In der Datenschutzerklärung müssen Sie den Benutzern Ihrer Webseite darüber Auskunft geben, welche Informationen gesammelt werden. Außerdem hat jeder Nutzer das Recht, die gesammelten persönlichen Daten einzusehen und auf Wunsch löschen zu lassen.
WordPress
Auch WordPress arbeitet seit einiger Zeit daran, die Datenschutzkonformität zu verbessern. Weitere Infos dazu finden Sie hier: Roadmap: tools for GDPR compliance
Hinweis: Wie immer bei rechtlichen Themen muss ich darauf hinweisen, dass die oben genannten Tipps lediglich Handlungsempfehlungen sind. Für juristisch verbindliche Aussagen konsultieren Sie bitte einen Anwalt.
Der Google Mobile Index und Responsive Design
Dass online-Angebote heutzutage zunehmend über Mobilgeräte aufgerufen werden, ist kein Geheimnis mehr. Was aber bedeutet das für Ihre Webseite?
Mobilgeräte haben einen kleineren Bildschirm, d.h. der selbe Inhalt, der auf einem Laptop bequem Platz findet, passt in seiner ursprünglichen Form nicht mehr auf ein Smartphone. Ist Ihre Webseite nicht in der Lage, die einzelnen Inhaltselemente wie Bilder und Textblöcke neu zu arrangieren, so wird die komplette Seite einfach verkleinert dargestellt. Für den Nutzer bedeutet das zu kleine Texte, umständliches Zoomen… kurzum: erschwerte Bedienbarkeit der Webseite.
Mit responsive Design gehören diese Hürden der Vergangenheit an. Die Webseite kann so programmiert werden, dass sie sich auf jede Bildschirmgröße automatisch anpasst und alle Inhalte optimal zugänglich sind.
Auch Google hat die Wichtigkeit von responsive Design erkannt und wertet daher die Benutzerfreundlichkeit auf Mobilgeräten als Faktor für die Platzierung in den Suchergebnissen. Seit März 2018 wurde der Suchindex deshalb auf „mobile first“ umgestellt: Webseiten mit mobiler Ansicht werden besser eingestuft als Webseiten ohne. Bedenkt man, dass 50% der Google-Suchanfragen über Mobilgeräte abgerufen werden, wird die Dringlichkeit deutlich: Ohne responsive Design und mobile Optimierung verlieren Sie Ihre Kunden schon, bevor Sie überhaupt auf Ihre Webseite kommen.